Artikel im Betriebs-Berater: Anonymisierung im Rahmen der forensischen Datenanalyse [Update]

© alexskopje - Fotolia.comWerden Daten im Rahmen einer forensischen Datenanalyse verarbeitet, so enthalten diese häufig Verweise auf natürliche Personen, einschließlich der Mitarbeiter des Unternehmens. Der Umgang mit personenbezogenen Daten ist durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen, ist neben anderen Voraussetzungen anzuraten, die personenbezogenen Daten im Vorfeld der Datenanalyse zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren. Weiterlesen…

Interview bei 3sat

Wie aus heiterem Himmel erreichte mich die Interviewanfrage des 3sat-Magazins „neues„. Der Schwerpunkt der Sendung vom 15.11.2009 war  diesmal „Cybercrime – die digitale Gefahr“. Naja, ganz so überraschend traf es mich dann doch nicht zu diesem Thema ;-). Natürlich kamen Weiterlesen…